Gästebuch
Gästebuch
Login

Ich habe mein Passwort vergessen!

PN schreiben

auf den Brief klicken und Mitglied oder Gruppe auswählen
Mai 2012
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   

Kalender Kalender


HARTZ IV URTEIL: KEIN MEHRBEDARF BEI DIABETES

Vorheriges Thema anzeigen Nächstes Thema anzeigen Nach unten

HARTZ IV URTEIL: KEIN MEHRBEDARF BEI DIABETES

Beitrag von Thorsten am Sa 10 Sep 2011, 09:45


Sozialgericht und Arge verwehren Mehrkosten- Aufwand bei Diabetes

Menschen die an Diabetes leiden und zu dem auf Hartz IV angewiesen sind, haben keinen generellen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Aufwendung von spezieller Kost. Dies entschied zumindest das Sozialgericht Dresden am 2. November 2006. Ein Mann aus Dresden hatte um monatlich 50 Euro Mehrbedarf geklagt, die er für den Kauf von diabetischen Erzeugnissen verwenden wollte. Das Sozialgericht widersprach dieser Ansicht und gab bekannt, dass im wesentlichen Diabeteskost "einer gesunden Normalkost" entspreche, die auch in Supermärkten bzw. Lebensmittelgeschäften zu kaufen sei. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. (Stand 02.11.06)

Bislang wurden bzw. werden für folgende Diabetes- Erkrankungen ALG II Mehrbedarfe nach § 21 SGB II nach gedeckt:

25,56 Euro;
Diabetes mellitus Typ I, Vollkost

25,56 Euro;
Diabetes mellitus Typ I, konventionelle Insulintherapie, Diabeteskost

51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II a, Diabeteskost

51,13 Euro;
Diabetes mellitus Typ II b, Diabetes-Reduktionskost

Thorsten
Vereinsvorstand

Anzahl der Beiträge: 935
Anmeldedatum: 08.09.11
Ort: 49762 Lathen

http://hff-deutschland.aktiv-forum.com

Nach oben Nach unten

Vorheriges Thema anzeigen Nächstes Thema anzeigen Nach oben


Forenbefugnisse:
Sie können in diesem Forum nicht antworten